
Die Zukunftswerkstatt Lokstedt hat Teile dieser Grünfläche schon länger im Blick und hält sie für stark entwicklungsfähig, aber auch entwicklungsbedürftig.
Im Bebauungsplan Lokstedt 37 (1981) war die Fläche noch „zum Teil als Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Marktfläche und zum Teil als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen.“ Im Bebauungsplan Lokstedt 55 (2008) ist die Fläche erneut überplant worden, diesmal hieß es: „Da die ursprüngliche Planungsabsicht nicht realisiert werden kann, sollen die zur Verfügung stehenden Flächen einer Wohnnutzung zugeführt werden.“
Das ist glücklicher Weise nicht passiert. Die Grünfläche dient nach wie vor als Durchgangsraum und hat wenig Aufenthaltsqualität. Die ZWL konnte herausfinden, dass es sich bei der Fläche tatsächlich um mehrere Grundstücke handelt, die zudem verschiedenen Grundeigentümern gehören. Die eigentliche Parkanlage besteht nur aus einem schmalen Streifen entlang des vorhandenen Wegs.
Nun hat sich ergeben, dass das Bezirksamt die direkt angrenzende Fläche erwerben kann (Flurstück 4510). Damit bietet sich die Chance, die Parkanlage aufzuwerten und zu einem „grünen Wohnzimmer“ zu machen. In Kürze wird ein Ortstermin mit dem Bezirksamt, Abteilung Stadtgrün stattfinden, bei dem die ZWL ihre Ideen erläutern wird. Eine tatsächliche Umsetzung wird aber wohl noch etwas dauern.